Aktuelle Information
Mit den aktuellsten Mitteilungen halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
Information für unsere Kunden
Die Bunderegierung hat für Abfälle kostenintensive BEHG/ CO2 Abgaben beschlossen und bereits ab 01.01.2024 umgesetzt. Diese bedeutet für Abfallerzeuger jährlich steigende und kostenintensive Erhöhungen. Die Abgaben werden gesondert auf unseren Rechnungen ausgewiesen und zu 100% abgeführt.
Was ändert sich bei den Entsorgungskosten? Aufgrund gestiegener Entsorgungs- und Nebenkosten sind wir ab dem 01.01.2024 gezwungen, die Entsorgungskosten und alle Nebenkosten der aktuellen Situation anzupassen. Unseren Fokus für unsere Kunden legen wir weiterhin auf die Entsorgungssicherheit, unsere Flexibilität sowie auf eine konstante Qualität verbunden mit innovativen Lösungen.
Wie wird die CO2 Abgabe berechnet? Ab 01.01.2024 werden Abfälle, gemäß dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), mit einer CO2 Abgabe für den Abfallerzeuger belegt. Die Entscheidung hierfür wurde von der Bundesregierung getroffen, um den Klimawandel einzudämmen und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Zur Ermittlung der CO2-Bepreisung sind die grundsätzliche Methodik und die Emissionsfaktoren in der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 (EbEV 2030) beschrieben. Diese Einstufung wurde, von den einzelnen Entsorgungsanlagen, anhand eines Überwachungsplan, ermittelt und der Bunderegierung eingereicht. Prüfstellen überwachen die ordnungsgemäße Umsetzung. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern belegt.
Die Ermittlung der definitiven CO2 Abgabe ist Bestandteil des Haushaltsfinanzierungsgesetzes, welches erst im Dezember 2023 verabschiedet wurde.
Der Anlage -Teil 5 Standardwerte zur Berechnung von Brennstoffemissionen in den Fällen des § 2 Absatz 2a BEHG- entnehmen Sie bitte die Details.
Wie hoch sind die CO2 Abgaben in 2025?
Die Höhe der Abgaben sind hinterlegt, können jedoch, wie bereits Mitte Dezember 2023, durch die Bundesregierung angepasst werden.
Derzeitig sind, für das Jahr 2025, € 55,00/ t aufgerufen.
Detaillierte Infos, bei eventuellen Änderungen, werden durch die Bunderegierung bis Ende des Jahres 2024 bekannt gegeben.
Wir werden daher auf unseren Angeboten den Zusatz „ gemäß der gesetzlichen Auflagen“ vermerken und informieren, so sich die Höhe der Abgaben für 2025 noch ändern sollte.